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Investitionsarten in Vietnam

Auslandsinvestoren werden in Vietnam durch umfangreiche Vergünstigungen und Steuervorteile gefördert.

Das Gesetz für Auslandsinvestitionen sowie Detailverordnungen aus den Jahren 2000 und 2003 bilden die gesetzliche Grundlage für Ihr Investitionsprojekt und die Gewinnrückführung.

Folgende Investitionsformen stehen Ihnen zur Auswahl:

  • Business Cooperation Contract (BCC): Ein BCC ist eine vertragliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen 2 oder mehreren Parteien auf der Basis der gemeinsamen Übernahme der Verantwortung und Aufteilung der Gewinne oder Verluste. Ein BCC schafft keine juristische Person.

  • Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture): Ein Gemeinschaftsunternehmen wird gemäss eines Joint Venture Vertrages zwischen ausländischen und vietnamesischen Partnern gegründet. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein GmbH und bildet eine juristische Person. Das Haftkapital muss mindestens 30% des investierten Kapitals betragen. Der ausländische Partner muss mindestens 30% des Stammkapitals halten.

  • 100% auslandsinvestiertes Unternehmen (FIE): Ein 100% auslandsinvestiertes Unternehmen befindet sich vollständig im Besitz und der Verantwortung von ausländischen Investoren. Das Haftkapital eines FIE muss mindestens 30% des Investitionskapitals betragen. Ein FIE ist einer GmbH gleichgestellt und bildet eine juristische Person.

  • Build-Operate-Transfer (BOT), Build-Transfer-Operate (BTO), Build-Transfer (BT) Projekte: Ein schriftlicher Vertrag, der von ausländischen Investoren und zuständigen vietnamesischen Einrichtungen unterzeichnet wird, bildet die gesetzliche Grundlage für BOT, BTO und BT Projekte. Die Unterschiede zwischen diesen drei Arten liegen in der Refinanzierung des Investitionskapitals und den Möglichkeiten der Gewinnerwirtschaftung.


Seit 2003 ist es erstmals auch bestehenden und seit mehr als 2 Jahren Gewinn erwirtschaftenden FIEs erlaubt, sich mit entsprechenden anderen FIE in einer Aktiengemeinschaft zusammenzuschliessen.

Die Dauer ausländischer Investitionsprojekte in Vietnam beträgt maximal 50 Jahre, kann aber in Ausnahmefällen auf 70 Jahre ausgedehnt werden.

Investitionsprojekte werden in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien, z.B. dem Geschäftsfeld, dem Exportanteil, der Anzahl der Arbeitsplätze oder dem Unternehmensstandort, in drei Kategorien A, B und C unterteilt, wonach Ihre Steuervorteile und andere Vergünstigungen bemessen werden.

Die Höhe des Investitionsvolumens entscheidet über die für die Erteilung der Investitionslizenz zuständige Behörde. In wenigen Ausnahmefällen kann dies auch das Geschäftsfeld sein.

Sie wollen in Vietnam Ihre eigene Firma gründen oder andersweitig investieren? Mit VIET-EURO-Consulting sind Sie bestens beraten.

Eine weitere Investitionsform in Vietnam ist die bis zu maximal 30%-ige (seit 2003) Beteiligung an vietnamesischen GmbHs oder Aktiengesellschaften durch ausländische Investoren. Diese Investitionsform fällt nicht unter das Auslandsinvestitionsgesetz und bedarf lediglich der Beteiligungsregistrierung bei der Behörde, bei der das Unternehmen amtlich eingetragen ist.