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Steuern in VietnamAusländischen Investoren empfehlen wir, sich mit mindestends vier Steuerarten vertraut zu machen:
GewinnsteuerDurch die Auswahl des Investitionsstandorts entscheiden Sie bei den Gewinnsteuervergünstigungen selbst mit.Der gesetzliche Steuersatz beträgt 25%. Für die meisten Investitionsprojekte kommt jedoch einer der gesetzlich verankerten Vorzugssteuersätze zum tragen, zuzüglich weitere von der die Investitionlizenz ausstellenden Instanz geschaffenen Anreize, wie Gewinnsteuerbefreiung und Gewinnsteuersenkungen, die regional sehr unterschiedlich sind. Ein Vergleich lohnt sich. VIET-EURO-Consulting berät Sie gerne bei der Erarbeitung von Gewinnsteuervergünstigungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die vorhandenen Gewinnmaximierungschancen ! Gewinnsteuersatz und Gewinnsteuervergünstigungen werden rechtskräftig in Ihrer Investitionslizenz verankert. Mehrwertsteuer Es existieren u.a. vier Hauptsteuersätze:
Der Transfer von Gewinnen ins Ausland unterliegt der Gewinntransfersteuer. Dieser Steuersatz variiert derzeit von 3 - 7% in Abhängikeit des Investitionsvolumens und -standorts wie auch des Geschäftsfelds. Einkommenssteuer Ausländer, die mehr als 30 Tage in Vietnam arbeiten, müssen Einkommenssteuer entrichten. Für Ausländer, die zwischen 30 und max. 183 Tagen in Vietnam arbeiten, gilt ein Steuersatz von 25% für das gesamte, in diesem Zeitraum verdiente Einkommen. Ausländer, die mehr als 183 Tage in Vietnam leben, unterliegen einer gestaffelten Einkommenssteuer. Ein monatliches Einkommen von bis zu ca. 520 USD (8 Mio. VND) ist steuerfrei und gilt als Steuerfreibetrag. Für den Differenzbetrag zwischen Steuerfreibetrag und einem Einkommen von 20 Mio. VND muss Einkommenssteuer in Höhe von 10% entrichtet werden. In weiteren Stufen muss für den jeweils nächsthöheren Grenzbetrag der nächsthöhere Steuersatz auf den jeweiligen Differenzbetrag entrichtet werden. |
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